那一國? 德國 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)道路交通許可條例(StVZO) § 57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung
(1) Geschwindigkeitsbegrenzer sind Einrichtungen, die im Kraftfahrzeug in erster Linie durch die Steuerung der Kraftstoffzufuhr zum Motor die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf den eingestellten Wert beschränken. (2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei 1. Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit einschließlich aller Toleranzen von 100 km/h (Vset + Toleranzen ≤ 100 km/h), 2. Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit – einschließlich aller Toleranzen – von 90 km/h (vset + Toleranzen ≤ 90 km/h) einzustellen.
此非路權 ! 德國公路法 I.Allgemeine Verkehrsregeln § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (2)Es ist möglichst weit rechts zu fahren, 行車儘可能靠右 超車是例外 § 5 Überholen超車 (1) Es ist links zu überholen. 超車必須走左邊(links) 超車例外結束, 就必須回到行車靠右